Operationen
Im Klinikum Passau führen wir folgende Operationen auf unserer HNO-Station durch:
Entfernung der Rachenmandeln (Adenotomie)
Bei behinderter Nasenatmung mit Schnarchen bzw. bei Belüftungsstörungen des Mittelohrs ist es erforderlich, die vergrößerten Rachenmandeln (Polypen) zu entfernen. Die Entfernung erfolgt ambulant in Vollnarkose über den Mund-Rachenraum. Der Eingriff dauert etwa 10 bis 15 Minuten. Eine Nachblutungsgefahr ist äußerst gering. Der Eingriff ist für die Kinder in der Regel schmerzfrei.
Trommelfellschnitte/Röhrchen zur Entlastung eines Mittelohrergusses (Parazentese/Paukendrainage)
Oft werden diese Eingriffe in Verbindung mit der Entfernung der Rachenmandeln durchgeführt um eine Schleimansammlung hinter dem Trommelfell (Paukenerguss) zu beseitigen. Der Schnitt (Parazentese) verheilt in der Regel nach einer Woche.
Bei rezidivierenden Paukenergüssen kann eine Dauerbelüftung des Mittelohres über ein goldenes Paukenröhrchen notwendig sein. Die völlig schmerzlosen Röhrchen werden bis zu einem Jahr belassen und können ohne weitere Operation wieder entfernt werden. Als Schwimmschutz wird ein maßgefertigter Ohrstöpsel angepasst.
Mandelentfernung (Tonsillektomie)
Bei wiederholter Entzündungen der Gaumenmandeln oder bei stark vergrößerten (Hyperplasie) Mandeln, kann es erforderlich sein, die Gaumenmandeln zu entfernen. Dies geschieht in der Regel in Vollnarkose. Dabei werden die Mandeln aus den Gaumenbetten gelöst. Danach bleiben offene Wundbetten, die in seltenen Fällen erneut bluten können. Daher beträgt der stationäre Aufenthalt eine Woche.
Begradigung der Nasenscheidewand (Septumplastik)
Bei behinderter Nasenatmung durch eine Nasenscheidewandverkrümmung kann durch eine operative Begradigung eine Verbesserung der Nasenluftpassage erreicht werden. Ggf. kann dies auch mit einer Verkleinerung der Nasenmuscheln kombiniert werden. Die Operation dauert ca. 45 Minuten. Die Nase wird anschließend für 2 Tage tamponiert. Die Atmung kann aber über zusätzliche Atemröhrchen trotz Tamponade erhalten bleiben. Solange ist ein stationärer Krankenhausaufenthalt sinnvoll.
Nasennebenhöhlenoperation
Wenn bei chron. Nebenhöhlenentzündungen konservative Behandlungsmethoden fehlschlagen, können operative Maßnahmen an den Nasennebenhöhlen (Kieferhöhle, Keilbeinhöhle, Stirnhöhle, Siebbeinzellen) erforderlich sein.
Hierbei werden, nach vorheriger Computertomographie störende Verengungen und Polypen endoskopisch durch die Nase abgetragen. Der Eingriff dauert ca. 1 Stunde und wird ebenfalls in Vollnarkose durchgeführt. Gelegentlich ist eine Tamponade für 2 Tage erforderlich.
Der Eingriff wird oft in Verbindung mit der Nasenscheidewandbegradigung durchgeführt.
Kehlkopfuntersuchung (Mikrolaryngoskopie)
Bei Stimmbandpolypen oder anderen Schleimhautveränderungen (wie z.B. bei starken Rauchern) wird die Mikrolaryngoskopie in Vollnarkose durchgeführt. Der Eingriff ist in der Regel ambulant.
Tympanoplastik
Bei einem Loch im Trommelfell oder einer Schwerhörigkeit bedingt durch einen Defekt an den Gehörknöchelchen ist eine Tympanoplastik erforderlich. Hierbei wird in örtlicher oder in Vollnarkose die Gehörknöchelchenkette wieder hergestellt und das Loch im Trommelfell verschlossen. Der Eingriff ist häufig ambulant möglich und in der Regel schmerzfrei.
Speicheldrüsenenfernung (Submandibulektomie oder Parotidektomie)
Bei Erkrankungen der großen Speicheldrüsen kann bei Versagen konservativer Maßnahmen eine Entfernung der Speicheldrüse erforderlich sein. Dies erfolgt über Zugänge von Aussen, welche aber in der Regel kosmetisch kaum sichtbar sind. Eine Mundtrockenheit tritt bei Entfernung einer einzelnen Speicheldrüse nicht auf, da diese Funktion von den übrigen Speicheldrüsen übernommen wird. Der stationäre Aufenthalt beträgt zwei bis vier Tage.
Weitere Eingriffe
Gehörgangsexostosenoperationen, Halslymphknotenentfernung, Narbenkorrekturen, Fistelentfernungen, Entfernung von gutartigen sowie bösartigen Hauttumoren, Luftröhrenschnitt (Tracheotomie) werden je nach Krankheitsbild, Lokalisation und Ausdehnung fachgerecht durchgeführt.
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Entfernung der Rachenmandeln (Adenotomie)
Bei behinderter Nasenatmung mit Schnarchen bzw. bei Belüftungsstörungen des Mittelohrs ist es erforderlich, die vergrößerten Rachenmandeln (Polypen) zu entfernen. Die Entfernung erfolgt ambulant in Vollnarkose über den Mund-Rachenraum. Der Eingriff dauert etwa 10 bis 15 Minuten. Eine Nachblutungsgefahr ist äußerst gering. Der Eingriff ist für die Kinder in der Regel schmerzfrei.
Trommelfellschnitte/Röhrchen zur Entlastung eines Mittelohrergusses (Parazentese/Paukendrainage)
Oft werden diese Eingriffe in Verbindung mit der Entfernung der Rachenmandeln durchgeführt um eine Schleimansammlung hinter dem Trommelfell (Paukenerguss) zu beseitigen. Der Schnitt (Parazentese) verheilt in der Regel nach einer Woche.
Bei rezidivierenden Paukenergüssen kann eine Dauerbelüftung des Mittelohres über ein goldenes Paukenröhrchen notwendig sein. Die völlig schmerzlosen Röhrchen werden bis zu einem Jahr belassen und können ohne weitere Operation wieder entfernt werden. Als Schwimmschutz wird ein maßgefertigter Ohrstöpsel angepasst.
Mandelentfernung (Tonsillektomie)
Bei wiederholter Entzündungen der Gaumenmandeln oder bei stark vergrößerten (Hyperplasie) Mandeln, kann es erforderlich sein, die Gaumenmandeln zu entfernen. Dies geschieht in der Regel in Vollnarkose. Dabei werden die Mandeln aus den Gaumenbetten gelöst. Danach bleiben offene Wundbetten, die in seltenen Fällen erneut bluten können. Daher beträgt der stationäre Aufenthalt eine Woche.
Begradigung der Nasenscheidewand (Septumplastik)
Bei behinderter Nasenatmung durch eine Nasenscheidewandverkrümmung kann durch eine operative Begradigung eine Verbesserung der Nasenluftpassage erreicht werden. Ggf. kann dies auch mit einer Verkleinerung der Nasenmuscheln kombiniert werden. Die Operation dauert ca. 45 Minuten. Die Nase wird anschließend für 2 Tage tamponiert. Die Atmung kann aber über zusätzliche Atemröhrchen trotz Tamponade erhalten bleiben. Solange ist ein stationärer Krankenhausaufenthalt sinnvoll.
Nasennebenhöhlenoperation
Wenn bei chron. Nebenhöhlenentzündungen konservative Behandlungsmethoden fehlschlagen, können operative Maßnahmen an den Nasennebenhöhlen (Kieferhöhle, Keilbeinhöhle, Stirnhöhle, Siebbeinzellen) erforderlich sein.
Hierbei werden, nach vorheriger Computertomographie störende Verengungen und Polypen endoskopisch durch die Nase abgetragen. Der Eingriff dauert ca. 1 Stunde und wird ebenfalls in Vollnarkose durchgeführt. Gelegentlich ist eine Tamponade für 2 Tage erforderlich.
Der Eingriff wird oft in Verbindung mit der Nasenscheidewandbegradigung durchgeführt.
Kehlkopfuntersuchung (Mikrolaryngoskopie)
Bei Stimmbandpolypen oder anderen Schleimhautveränderungen (wie z.B. bei starken Rauchern) wird die Mikrolaryngoskopie in Vollnarkose durchgeführt. Der Eingriff ist in der Regel ambulant.
Tympanoplastik
Bei einem Loch im Trommelfell oder einer Schwerhörigkeit bedingt durch einen Defekt an den Gehörknöchelchen ist eine Tympanoplastik erforderlich. Hierbei wird in örtlicher oder in Vollnarkose die Gehörknöchelchenkette wieder hergestellt und das Loch im Trommelfell verschlossen. Der Eingriff ist häufig ambulant möglich und in der Regel schmerzfrei.
Speicheldrüsenenfernung (Submandibulektomie oder Parotidektomie)
Bei Erkrankungen der großen Speicheldrüsen kann bei Versagen konservativer Maßnahmen eine Entfernung der Speicheldrüse erforderlich sein. Dies erfolgt über Zugänge von Aussen, welche aber in der Regel kosmetisch kaum sichtbar sind. Eine Mundtrockenheit tritt bei Entfernung einer einzelnen Speicheldrüse nicht auf, da diese Funktion von den übrigen Speicheldrüsen übernommen wird. Der stationäre Aufenthalt beträgt zwei bis vier Tage.
Weitere Eingriffe
Gehörgangsexostosenoperationen, Halslymphknotenentfernung, Narbenkorrekturen, Fistelentfernungen, Entfernung von gutartigen sowie bösartigen Hauttumoren, Luftröhrenschnitt (Tracheotomie) werden je nach Krankheitsbild, Lokalisation und Ausdehnung fachgerecht durchgeführt.
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